Wenn ein Erzeuger oder verarbeitender Betrieb von konventioneller auf ökologische Wirtschaftsweise umstellt, ist er für einen bestimmten Zeitraum Umstellungsbetrieb. Der Umstellungszeitram beginnt frühestens mit der Anmeldung bei der Kontrollstelle.
Der Umstellungszeitraum ist je nach Produktion pflanzlicher oder tierischer Lebensmittel spezifisch festgelegt. Während des Umstellungszeitraum muss der Betrieb nach den Regeln des gewählten Kontrollverfahrens arbeiten.
Nach der EG-Öko-Verordnung beträgt die Dauer des Umstellungszeitraums für pflanzliche Kulturen in der Regel 2 Jahre, die Zeit kann in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (vorherige Bewirtschaftung, Altlasten) abgekürzt oder verlängert werden. Frühestens 12 Monate nach Umstellungsbeginn geerntete Produkte dürfen als "aus Umstellung auf den ökologischen Landbau" gekennzeichnet werden. Für Tiere gelten artspezifische Regelungen. Die Zeiträume sind in den Durchführungsvorschriften zur EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 festgelegt.
Bei Demeter dauert der Umstellungszeitraum 3 Jahre (Ausnahme: der Betrieb war vor der Umstellung auf Demeter schon anderweitig ökologisch zertifiziert). Je nach Verband und Land können weitere gesonderte Regelungen bestehen.
Umstellungsbetrieb
Link:
http://www.berggenuss.de/bio-zertifizierungen/umstellungsbetrieb-7316.html